Mögliche äußerliche Ursachen, die zu einem veränderten Aussehen der Zähne führen sind u.a.:
Äußere oder aufgelagerte Verfärbungen lassen sich vergleichsweise leicht entfernen:
Die natürliche Zahnfarbe lässt sich nur durch das Bleichen von Zähnen (Bleaching) aufhellen, während innere Effekte, die die Zahnfarbe verändert haben, sich oftmals nur schwer oder gar nicht wieder zurückentwickeln lassen. Eine Bleaching-Behandlung darf jedoch, nach der neuen europäischen Gesetzgebung, ausschließlich in einer Zahnarztpraxis durchgeführt oder muss zumindest von einem Zahnmediziner eingeleitet und überwacht werden.
Es gibt viele Gründe, die Zähne aufzuhellen – meist sind es aber kosmetische Gründe und keine medizinisch notwendige Behandlung:
Gleich was den Wunsch nach helleren Zähnen auslöst, Sie kommen nicht daran vorbei das Thema zunächst mit Ihrem Zahnarzt zu besprechen. Dieser wird nicht nur klären ob die Voraussetzungen für eine Bleachingbehandlung gegeben sind, sondern auch mit Ihnen beraten, ob ein Bleaching überhaupt erfolgversprechend ist, welche Art der Aufhellungsbehandlung am sinnvollsten ist oder ob gar andere Behandlungsmöglichkeiten mehr und langfristigeren Erfolg versprechen.